Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich und Leistungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von JeMi thinking & creation (im Folgenden «JeMi») gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen JeMi und ihren Kundinnen und Kunden. Sollten in einem Projekt gesonderte Vereinbarungen oder Verträge schriftlich getroffen worden sein, haben diese Vorrang gegenüber den AGB.
Das erste Beratungsgespräch, das darauf basierende Angebot sowie die Konzeptübersicht sind für die Kundschaft unverbindlich und kostenfrei. Alle nachfolgenden Leistungen von JeMi sind kostenpflichtig.
Angebote von JeMi sind, sofern nicht anders angegeben, 10 Tage gültig.
Nach Annahme eines Angebots durch die Kundschaft erhält diese eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dem Erhalt dieser Bestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag gemäss dem Schweizer Obligationenrecht zustande. Die Auftragsbestätigung dient dabei als Grundlage für die Projektkoordination, Zeitplanung und den Liefertermin.
Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrages müssen schriftlich festgehalten oder in nachweisbarer Textform bestätigt werden. Sie gelten als Zusatzvereinbarungen und werden Bestandteil des bestehenden Vertrages.
Sollten durch die Kundschaft zusätzliche Leistungen angefordert werden, werden diese zu einem Stundensatz von CHF 130.00 – 180.00 (exkl. MwSt) berechnet, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Leistungen von JeMi:
– JeMi verpflichtet sich, alle vereinbarten Leistungen transparent, professionell, sorgfältig und auf höchstem Qualitätsniveau zu erbringen.
– Alle Informationen, die im Rahmen des Projekts von der Kundschaft bereitgestellt werden (z.B. Zugangsdaten, Bilder, Texte, Versandadressen), werden vertraulich behandelt.
– JeMi informiert die Kundschaft regelmässig über den Fortschritt des Projekts.
JeMi kann Dritte zur Erfüllung des Auftrags heranziehen, übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler, die durch diese Dritten entstehen.
Pflichten der Kundschaft
Die Kundschaft ist verpflichtet, aktiv am Projekt mitzuwirken, damit es pünktlich und in hoher Qualität abgeschlossen werden kann. Dazu gehören die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie eine offene und umfassende Kommunikation. Verzögert sich die Bereitstellung von Feedback, Arbeitsmaterialien oder Entscheidungen seitens der Kundschaft, ist JeMi nicht mehr an vereinbarte Liefertermine gebunden.
Kommt die Kundschaft ihren Pflichten nicht nach, ist JeMi berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Die Kundschaft verpflichtet sich, die Inhalte des Vertrags sowie die Konditionen und Informationen zu gemeinsamen Projekten vertraulich zu behandeln, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Werden seitens der Kundschaft vereinbarte Termine nicht eingehalten oder der Vertrag um nicht angebotene Leistungen erweitert, behält sich JeMi das Recht vor, die Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, um bestehende Aufträge anderer Kund:innen nicht zu gefährden.
Vergütung, Budgets und Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von JeMi nach Aufwand oder gemäss der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.
Kosten wie Barauslagen, Kreditkartengebühren, Versandkosten, Reisekosten usw. werden der Kundschaft weiterverrechnet.
Fahrtkosten werden mit CHF 0.80/km abgerechnet.
Falls nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig, der Restbetrag wird bei Projektabschluss in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge fristgerecht zu bezahlen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich JeMi das Recht vor, erstellte Werke oder Daten zurückzubehalten. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung an die Kundschaft über.
Wird ein erteilter Auftrag von der Kundschaft storniert, werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
Rechte und geistiges Eigentum
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verbleiben die Nutzungsrechte für textliche, grafische und inhaltliche Werke bei JeMi.
Auf Wunsch der Kundschaft können umfassende Nutzungsrechte gegen eine zusätzliche Gebühr und mit ausdrücklicher Zustimmung von JeMi erworben werden.
JeMi behält sich das Recht vor, alle von ihr erstellten Werke für Eigenwerbung zu verwenden und zu veröffentlichen. Sollte das Projekt kundenspezifische Merkmale enthalten, wird vor der Veröffentlichung die Zustimmung der Kundschaft eingeholt. JeMi ist zudem berechtigt, auf ihre Urheberschaft in einer Form hinzuweisen, die sie für angemessen hält.
Die Herausgabe von sogenannten „offenen Dateien“ ist nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
Nach vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte für das finale Werk auf die Kundschaft über. Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt, sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde.
Entwürfe und Varianten, die während des Projekts erstellt werden, bleiben vollständig im Besitz von JeMi. Sie dürfen von der Kundschaft nicht ohne Erlaubnis genutzt oder weitergegeben werden.
Die unrechtmässige Verwendung von Ideen, Konzepten oder anderen geistigen Eigentums von JeMi führt zu rechtlichen Konsequenzen.
Aufbewahrung von Daten und Unterlagen
JeMi bewahrt alle wichtigen Projektdokumente für ein Jahr nach Projektabschluss auf. Die Produktionsdaten verbleiben im Besitz von JeMi.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Kundschaft und JeMi gilt das Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau.
Buchs AG, 18. September 2024